hartmann energietechnik gmbh

Tel 07073 − 300 58 0
Fax 07073 − 300 58 58

info@hartmann-energietechnik.de

Im Leimengrüble 14
72108 Rottenburg-Oberndorf

Dachfenster und Kollektor mit HeizungsbauerSeit 1. Juli 2015 ist das neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Baden-Württemberg in Kraft.

Das neue Gesetz greift, wenn der zentrale Wärmeerzeuger in Wohn- und Nichtwohngebäuden ausgetauscht, d.h. der alte Kessel ersetzt wird. Reichten bisher im Zug dieser Maßnahme 10%, so müssen künftig mindestens 15% des Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden.

Als Bausteine für die Umsetzung des Gesetzes gelten Solarwärme, Biomasse, Photovoltaik oder eine effiziente Wärmepumpe, eine überdurchschnittliche Dämmung oder ein Sanierungsfahrplan. Mehr dazu finden Sie über die untenstehenden Links.

Solarenergie bietet im Gegensatz zu anderen Energiequellen den Vorteil, dass hier die Sonne direkt als kostenlose, unerschöpfliche Energiequelle dient. Ohne den Einsatz von Brennstoff erzeugt sie nachhaltig und emissionsfrei Wärme und Strom.


Wer jetzt umsteigt, profitiert von den deutlich verbesserten Förderbedingungen der BAFA, die seit dem 1. April dieses Jahr für Solarwärme, Biomasse und Wärmepumpen gelten.

Bei der Frage ob 10% oder 15% vom Wärmebedarf durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden, geraten Lösungen mit 100% erneuerbare Energie oft aus dem Blick.

Sprechen Sie mit uns! Kommen Sie zum nächsten Solarspaziergang am 19. September oder nehmen Sie eine kostenlose (Vor-Ort-)Beratung in Anspruch. Wir stehen Ihnen als Systemanbieter bei der Planung und Umsetzung Ihrer Projekte mit bis zu 100% Erneuerbare Energie - Hand in Hand mit Ihrem Heizungsbauer - gerne zur Seite!

Weiterführende Informationen:

Merkblatt des Umweltministeriums zum EWärmeGEWärmeG
Übersicht des Umweltministeriums zu den Erfüllungsoptionen des EWärmeG (Wohngebäude)
Übersicht des Umweltministeriums zu den Erfüllungsoptionen des EWärmeG (Nichtwohngebäude)
Homepage des Umweltministeriums